Das propagandistische Trommelfeuer der GEZ-Medien und der SPD-Käseblättchen ist das eine, Verordnungen und Gesetze mitunter etwas vollkommen anderes. Seit Monaten wird diskutiert, ob sich Familien und Freunde an Weihnachten treffen dürfen oder nicht. Die Rechtslage ist eindeutig: sie dürfen das in privaten Räumen und Gärten tun. In der momentan gültigen „Dreizehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020“ steht geschrieben:
Es ist eine Soll-Bestimmung, also ein absolut unrealistischer Wunsch oder besser ein Traum der Landesregierung.

Daher gilt: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht und das Weihnachtfest lassen wir uns vom Merkel-Regime nicht verhageln. Nur in der Kirche wird es anstrengend.