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Die Weihnacht 2020 findet statt

Das propagandistische Trommelfeuer der GEZ-Medien und der SPD-Käseblättchen ist das eine, Verordnungen und Gesetze mitunter etwas vollkommen anderes. Seit Monaten wird diskutiert, ob sich Familien und Freunde an Weihnachten treffen dürfen oder nicht. Die Rechtslage ist eindeutig: sie dürfen das in privaten Räumen und Gärten tun. In der momentan gültigen „Dreizehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020“ steht geschrieben:

Private Zusammenkünfte, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden, sollen auf die Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen beschränkt werden, wobei deren Kinder bis 14 Jahre bei der Bestimmung der Personenanzahl außer Betracht bleiben können.

Es ist eine Soll-Bestimmung, also ein absolut unrealistischer Wunsch oder besser ein Traum der Landesregierung.

Screenshot der aktuellen Corona-Verordnung in Rheinland-Pfalz

Daher gilt: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht und das Weihnachtfest lassen wir uns vom Merkel-Regime nicht verhageln. Nur in der Kirche wird es anstrengend.

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