Fast jeder trägt eine, manchmal liebevoll „Maske“ genannt, von Rheinland-Pfälzischen Beamten als „MNB“ bezeichnet, in Italien unter „mascherina“ geläufig: Die Mund-Nasen-Bedeckung gemäß Dreizehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (13. CoBeLVO) vom 27. November 2020.
Man kann sich eine kaufen, zum Beispiel aus Papier. Die werden teilweise folgendermassen angefertigt:
Da machen wir uns doch lieber eine selber. Dafür haben unsere Landesväter_X*_Innen vorgesorgt und eine Anleitung vom 19.05.2020 veröffentlicht. Wir lesen darin: „Der Hauptübertragungsweg von SARS-CoV-2, dem Erreger von COVID-19, sind feine Tröpfchen aus der Atemluft. […] Ziel einer selbstangefertigten MNB ist es, die Verbreitung von Tröpfchen durch den Träger zu reduzieren und somit für Fremdschutz sorgen.“

Wir lesen weiter: „Material: […] Bei mindestens 60°C waschbare Baumwolle (z.B. Stoffwindel oder T-Shirt).“ Ein weites Feld. Keine Spezifikation des Stoffs. Er muss lediglich aus Baumwolle sein, bei 60°C waschbar und die Verbreitung der Tröpfchen aus der Atemluft „reduzieren“. Aber wie dicht muss so ein Stoff gewebt sein? Dazu der nächsten Absatz: „Prüfung des ungehinderten Ein- und Ausatmens über den Stoff in doppelter Lage (nicht über seitliche Undichtigkeiten!).“
Wer es nicht glaubt, kann sich die Anleitung ja selber herunterladen und nachlesen: Es steht dort „ungehindert“. Welche der gebräuchlichen Masten erlauben „ungehindertes“ Ein- und Ausatmen und senken gleichzeitig die Verbeitung von Tröpfchen?
Warum tragen die meisten Bürger_X*_Innen viel zu dichte Masken?