In Leverkusen sollen vermehrt SARS-Cov-2-Tests an gesunden, symptomlosen Menschen durchgeführt werden. Eingesetzt werden hierzu RT-PCR-Tests, welche nicht geeignet sind zu entscheiden, ob Menschen mit dem Virus infiziert oder gar erkrankt sind. Diese Tests sind für diagnostische Zwecke nicht geeignet! Diese Aussage wird auch für Laien nachvollziehbar, wenn man sich vergegenwärtigt, wie ein RT-PCR Test durchgeführt wird:
Coronaviren haben keine DNA, es sind RNA-Viren. Die Erbinformation der Coronaviren ist in RNA-Strängen gespeichert. Ein PCR-Test funktioniert aber nur mit DNA-Strängen. Deshalb werden in einem ersten Schritt des Tests alle Zellen und Viren, welche in einem Testabstrich enthalten sind, zerstört. Es wird eine sogenannte Lyse durchgeführt, welche Zellen und Viren in ihre Bestandteile zerlegt. Sodann werden die hierbei freigesetzten RNA-Fragmente mittels eines Enzyms (Revers Transkriptase) in DNA-Fragmente konvertiert. (Die richtige Bezeichnung des Tests ist deshalb RT-PCR) Von den DNA-Fragmenten werden solche ausgewählt, von denen man vermutet, dass die korrespondierenden RNA-Fragmente nur im SARS-Cov-2-Virus vorkommen. Diese cDNA Fragmente (corresponding DNA) werden mittels PCR-Verfahren vervielfältigt und nachgewiesen.
Durch die Lyse werden alle ggf. im Abstrich enthaltenen Viren – gleich ob infektiös oder nicht – zerstört. Bedingt durch dieses Schreddern ist also nach der Lyse kein Virus mehr vorhanden, welches direkt nachgewiesen werden könnte. Es ist auch nicht möglich, sicher zu bestimmen, woher die RNA-Fragmente im komplexen Lyse-Gemisch stammen. Sie können ebenso aus infektiösen wie aus nicht-infektiösen Viren oder Resten von durch Killerzellen bereits zerstörten Viren herrühren. Der Test kann also nicht bestimmen, ob in einem Abstrich infektiöse Viren vorhanden sind oder nicht. Der RT-PCR Test erlaubt keine Aussage zu Infektionen oder Krankheiten. Dieser Sachverhalt sollte trotz täglicher Falschberichterstattung in den Medien auch für Laien, Journalisten und Politiker nachvollziehbar sein.
Mittlerweile sind viele Testvarianten im Einsatz, welche sich vor allem durch die ausgewählten cDNA-Sequenzen unterscheiden. Da diese Tests nicht zugelassen werden müssen, kann jeder Hersteller frei entscheiden, welche Sequenz er benutzt. Angaben zur Genauigkeit der Tests beruhen auf Aussagen der Hersteller, überprüft oder geeicht werden die Tests nicht. Es sind viele Tests im Einsatz, bei denen die Hersteller ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Test nicht für diagnostische Zwecke verwendet werden können. Vorgaben behördlicher Seite, welche Testvariante benutzt werden muss, gibt es nicht. Die Labore geben nicht an, welchen Test von welchem Hersteller sie einsetzen. Eine Standardisierung wäre dringend erforderlich!
Hinzu kommt, dass ein RT-PCR Test keine eindeutige Aussage zu positiv oder negativ erlaubt. Allein die Anzahl der Duplikationen der cDNA, welche durchgeführt werden, um die cDNA-Fragmente zu vervielfältigen, entscheidet darüber, ob ein Test als positiv oder negativ gewertet wird. Je höher die Zyklenzahl, desto mehr positive Ergebnisse werden erhalten. In der Mehrzahl der durchgeführten Tests werden 35–40 Duplikationszyklen durchgeführt. Eine Beschränkung auf die vom Erfinder der PCR-Methode empfohlenen 25 Zyklen würde die Positivbefunde auf einen Bruchteil der täglich gemeldeten Zahlen reduzieren. Die Pandemie wäre mit einem Schlag beendet.
Dennoch werden auf Basis dieser ungeeigneten Tests für Betroffene weitgehende Konsequenzen angeordnet für die es keine wissenschaftliche Begründungen gibt. Der wirtschaftliche Schaden dieser Willkür ist unerträglich.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hauke Fürstenwerth
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Berliner Regierung weckt Zweifel am PCR-Test
Senat-Antwort stellt Corona-Maßnahmen in Frage
Hätte ich es nicht schwarz auf weiß und über den Umweg des Parlaments quasi direkt aus dem Herzen der Macht in Berlin, ich würde es kaum glauben: Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat tatsächlich das bestätigt, was Kritiker der Corona-Politik seit langem behaupten und wofür sie heftig angegriffen werden: Dass die heute allgegenwärtigen PCR-Tests – im Volksmund Corona-Tests genannt – bei genauer Betrachtung eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen. So steht das in einer Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe, die reitschuster.de vorliegt. Zumindest, wenn man sie strikt zu Ende denkt.
Der rot-rot-grüne Senat der Hauptstadt zitiert in seinem Schreiben an das frühere FDP-Mitglied Luthe aus, welche Bedingungen laut Infektionsschutzgesetz vorliegen müssen, dass von einem „Krankheitserreger“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gesprochen werden kann (Kopie des Senats-Schreibens unten im Anhang). Es müsse sich dafür um „vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann“ handeln. Ob „ein sogenannter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwischen einem ,vermehrungsfähigen‘ und einem ,nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, fragte der Abgeordnete Luthe nach. Der Senat beantwortet das mit einem einzigen Wort, das eine enorme Sprengkraft hat: „Nein“.
Insofern stellt sich hier sofort die Frage: Wie kann das Infektionsschutzgesetz als Grundlage für all die Schritte und massiven Einschränkungen persönlicher Freiheiten im Rahmen der Corona-Politik gelten, wenn kein Erreger im Sinne des Gesetzes nachzuweisen ist durch die verbreitetsten Tests? Der Senat beantwortete diese Frage wie folgt: „Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren nachgewiesen wird. Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren. Diese Infektion ist relevant für die Überlegungen zum Infektionsschutz.“ Auf dieser Grundlage, so die Landesregierung, könne beurteilt werden, in welcher Weise sich die SARS-CoV-2-„Infektionen“ entwickelt hätten. Die juristische Definition ist aber eine andere: Laut §2 Punkt 2 des Infektionsschutzgesetzes liegt eine Infektion nur vor, wenn ein Erreger aufgenommen wurde und (!) sich entwickelt und vermehrt. Nur das ist juristisch entscheidend.
Insofern wirken die Ausführungen des Senats nur sehr bedingt logisch. Denn warum das bloße Vorhandensein von Viren bzw. deren Bruchstücken, auf das sich die Landesregierung stützt, der Nachweis sein soll, dass diese vermehrungsfähig (oder übertragbar) sind, erklärt der Senat nicht. Doch abgesehen von der klaren juristischen Definition zielen genau darauf auch die Kritiker ab, die medizinische Zweifel haben: Sie machen geltend, dass der PCR-Testauf RNA des Virus anspringt, also auch, wenn dieses nicht mehr ganz ist (und damit nicht vermehrungsfähig oder übertragbar). Genau das bestätigt auch das Robert-Koch-Institut.
Luthe lässt die Position des Senats deshalb nicht gelten: „Diese Antwort offenbart die Widersinnigkeit des Regierungshandelns: alle Grundrechtseingriffe sollen angeblich dem Zweck dienen, ‘Infektionen‘ zu bekämpfen, aber die Tests, mit denen sich eine kleine Gruppe von Unternehmen die Taschen füllt, können eine Infektion im Sinne des Gesetzes gar nicht nachweisen. Wir wissen also nicht einmal, wie viele Infektionen es gibt – und demnach auch nicht, ob irgendeine der erratischen, sozial und ökonomisch ruinösen Maßnahmen irgendetwas nutzt. Die Zahlenspielchen sind nicht wissenschaftlich, sondern allenfalls pseudowissenschaftlich und meines Erachtens eher Esoterik.“
Viel spricht dafür, dass Luthe mit seiner Anfrage in ein Wespennest gestochen hat. Denn denkt man die Antwort logisch zu Ende, ist die ganze bisherige Corona-Politik in Frage gestellt: Denn die basiert auf dem Infektionsschutzgesetz und darauf, dass die Tests Infektionen im Sinne eben dieses Gesetzes beweisen.