Einnahmen und Ausgaben Mobilitätsstation am Bahnhof
Sitzung des Finanzausschusses am 11.1.2021
TOP 3 – [Vorlage: 21/009, vom 04.01.2021]
Einnahmen und Ausgaben Mobilitätsstation am Bahnhof
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich danke Ihnen für die Übermittlung der Antwort aus dem Stadtbauamt.
Dazu möchte zunächst einmal meine Enttäuschung und Verärgerung zum Ausdruck bringen. Denn wie jeder auch heute noch sehen kann, stimmt das einfach so nicht, was da geschrieben wurde. Ich habe die Station in den vergangenen Tagen mehrfach besucht und mich mit den dazu im RIS veröffentlichten Unterlagen vertraut gemacht. Ich bitte Sie daher diesen meinen Brief schnellstmöglich den Kolleginnen und Kollegen im Finanzausschuß weiterzugeben und ihn im RIS einzustellen, damit wir in der Sitzung nicht wertvolle Zeit mit der Feststellung von Tatsachen vertun müssen.

Zu den im Schreiben des Stadtbauamtes festgehaltenen Punkten ist festzustellen:
1) Eröffnung des Gebäudes zum 1.12.2020 „Entgegender Darstellung von Herrn Nühlen war das Gebäude am 01.12.2020 funktionsfähig. Der Werkstattbetrieb, die Verkaufsflächen, die Büroflächen sowie die Technischen Einbauten (Ausnahme Drehkreuz) konnten am Eröffnungstag genutzt werden. Nur die Pflasterfläche der Deutschen Bundesbahn (Gebäuderückseite) und der barrierefreie Zugang über die Bürgersteigfläche waren baulich nicht abgeschlossen. Ungeachtet dessen war die beiden fehlenden Maßnahmen mit Absperrungen gesichert“.
Entgegen der Behauptung des Herrn Becker war die Mobilitätsstation am 1.12.2020 eben nicht „funktionsfähig“. Bei der Beurteilung dieser Frage ist abzustellen auf das, was der Stadtrat beschlossen und in Auftrag gegeben hat. Gern ergänzend unter Berücksichtigung der Angaben, die das Stadtbauamt im Sommer 2020 dazu gemacht hat.

In seiner Sitzung am 28.04.2016 hat der Stadtrat nach Vorberatung im PLUV am 14.04.2016 beschlossen:
„Neben Haltepunkten des ÖPNV oder Schienenverkehrs integriert eine solche Station Mobilitätsdienste für Car-Sharing, Mietfahrzeuge, Fahrradverleih, hochwertige und sichere Fahrradabstellanlagen, Fahrradservice-Angebote und soweit möglich, auch eine Mobilitätsberatung“.
Der Stadtrat hat also in der Begründung – und damit als immanenten Beschlußbestandteil – sechs Aufgaben bzw Angebote definiert. Dazu ist festzuhalten:
- Das Car-Sharing-Auto der Stadtwerke war am 1.12.2020 nicht am Platz, es war noch nicht einmal die Wallbox installiert.
- Mietfahrzeuge – egal welcher Art – wurden nicht angeboten.
- Fahrradverleih: wurde mangels nicht vorhandener Leihfahrräder nicht angeboten. Wer diesen Fahrradverleih anbieten darf (OK MOVE oder die Stadt) ist bis heute noch nicht einmal endgültig geklärt.
- hochwertige und sichere Fahrradabstellanlagen: wurden nur sehr eingeschränkt und ohne die erforderliche technische Ausstattung angeboten in Form des Sonderabstellbereiches für „Very Important Bikes“, der bis heute nicht diebstahlsicher eingerichtet ist (offener Bereich über der Tür)
- Fahrradservice-Angebote: wurden durch die Firma OK MOVE – zwar nicht im Umfange wie heute – aber angeboten
- Mobilitätsberatung: wurde nur minuten- oder stundenweise angeboten und nicht in dem Umfange, wie vom Stadtbauamt im September 2020 beschrieben.
Demzufolge wurden am 1.12.2020 drei von sechs vom Stadtrat aufgegebenen Funktionen / Angeboten gar nicht und die drei weiteren nur sehr eingeschränkt teilerfüllt. Insofern grenzt es an eine Täuschungshandlung, dem Finanzausschuß die Behauptung vorzulegen, die Station sein „funktionsfähig“ gewesen.
Die Behauptungen des Stadtbauamtes sind größtenteils erweislich unwahr.
Noch heute ist der westliche Ausgang der Fahrradgarage samt Treppenhaus unbenutzbar und verschlossen. Obwohl bekannt ist, dass die Nutzung davon abhängt, dass die Fahrradabsteller schnell rein und schnell raus aus dem Gebäude kommen möchten, ist diese wesentliche Nutzungsvoraussetzung auch heute, sechs Wochen nach der Eröffnung, noch nicht gegeben. Würde die Fahrradgarage genutzt, was leider nicht stattfindet, müßten die Nutzer einen längern, zeitintensiven Umweg nach dem Abstellen auf dem Weg zum Bahnhof in Kauf nehmen. Das selbe gilt für den Rückweg zum Abholen des Rades.
Als wesentliche Funktion des Mobilitätszentrums wurde die Gepäckaufbewahrung beworben. In der Presseerklärung der Stadt vom November 2020 heisst es dazu: „30 Schließfächer verteilt in den Treppenhäusern des Radparkhauses ermöglichen den Nutzern zudem temporäre Gepäckaufbewahrung inklusive Lademöglichkeit für e-Bikes“. Diese Schließfächer sind für die Nutzer tatsächlich von Bedeutung. Es gibt sie aber leider bis heute nicht.
Am 1. Dezember 2020, dies ist durch Fotos dokumentiert, war noch
nicht einmal das Stahlgitter an der Holzkonstruktion befestigt, an dem die abgestellten Fahrräder mit Schlössern hätten gesichert werden können. Der Einbau dieser Gitter erfolgte erst einige Tage später.
Am 1. Dezember 2020 befand sich die Treppe zum Eingang im
Teilabriß. Denn das Stadtbauamt hatte die Aussenrampe vergessen.
Zunächst hieß es, diese Rampe könne wegen der 6%-Gefälle-Vorschrift
nicht errichtet werden. Und daher wurde eine breite Treppe gebaut. Die Rampe, eine Mindestvoraussetzung zur barrierefreien Erreichbarkeit der Station aus Richtung Osten, gab es nicht. Nachdem die Treppe fertiggestellt war, wurde dann von einem Aussenstehenden festgestellt, dass das Gefälle so klein ist, dass ein Rampenbau sehr wohl möglich ist. Daraufhin erfolgte der Teilabriß der Treppe und der Rampenbau.
Am 1. Dezember sah es an der Mobilitätsstation wie auf einer Baustelle
aus. Die geschätzten Kollegen der FDP-Fraktion und Herr Manfred Rapp von der CDU-Fraktion waren vor Ort und können das bestätigen.
Der erst im Herbst dem Planungsausschuß vorgelegte Zeitplan wurde
nicht eingehalten. Den Kollegen im PLUV wurde keinerlei Erklärung für die Nichteinhaltung vorgelegt oder gegeben. Ich wurde gefragt: warum wurde im September nicht mitgeteilt, dass das Drehkreuz gar nicht geliefert wird in diesem Jahr? Warum wurde die Verzögerung der
Aussenarbeiten nicht mitgeteilt?
Wenn das Gebäude „funktionsfähig“ war, wieso wurde es dann und
wird es bis heute als Fahrradgarage nicht genutzt? Wieso stehen die
Fahrräder überall auf dem Europaplatz vor dem Bahnhof, aber nicht in
der Fahrradgarage? Wieso gab und gibt es keinerlei Aktivitäten der Stadt für eine Werbung? Warum wurden die Freiluftparker vor dem Bahnhof nicht angesprochen? Wo sind die „150 bis 200“ vom Stadtbauamt 2016 angegebenen Interessenten? Wieso nutzt nicht ein einziger das jetzt kostenlose Angebot?
Zur Argumentation des Stadtbauamtes, der private Fahrradhändler OK
MOVE arbeite immerhin, stelle ich fest: Es war und ist nicht Aufgabe der Stadt Bad Kreuznach als einzige deutsche Stadt am Bahnhof ein
Fahrradgeschäft zu präsentieren. Wer wissen möchte, warum das
bundesweit nicht üblich ist, muß nur bei Fahrrad Becker nachfragen. Die waren einige Zeit am Europaplatz. Und sind sehr froh jetzt in der
Bosenheimer Straße eine Bleibe mit Perspektive zu haben. Die gab es
nämlich wegen der verschiedenen Lage-Defizite am Europaplatz nicht.
Der Fahrradladen und die Werkstatt sind nur ein Beiwerk der
Mobilitätsstation. Das Herzstück ist doch die Fahrradgarage. Die
Verwaltung hat 2016 den Bau des Mobilitätszentrums auch nicht mit der Begründung vorgeschlagen, es fehle ein Fahrradgeschäft bzw eine Fahrradreparaturwerkstatt am Bahnhof. Sondern sie hat argumentiert, es
gebe weit über 100 Fahrradnutzer, die ihr Rad gern geschützt abstellen
würden. Und gerade diese Funktionen stehen eben nicht im
angekündigten und beschlossenen Umfange zur Verfügung. Die Feststellung des Herrn Decker, wonach „die Eröffnung am 01.12.2020
erfolgen mußte, da sonst die Einnahmen (Miete etc.) von der
Fördersumme abgezogen werden“ sollten verwaltungsintern hinterfragt
werden. Wenn die Stadt dem Fördergeber erweislich unwahre Angaben
gemacht hat, nur weil sie nicht in der Lage war in vier Jahren dieses
Projekt abzuschliessen, erfüllt dies rechtliche Tatbestände.

2) Schlußverwendungsnachweis zum 28.02.2021
„Wie zugesagt wird der Schlussverwendungsnachweis von 3 Mitarbeitern nach den Vorgaben des Fördergebers „Gliederung Schlussbericht zum Verwendungsnachweis“ bearbeitet. Da noch nicht alle Schlussrechnungen geklärt bzw. vorliegen, wurde mit dem Fördergeber bereits eine mögliche Verlängerung der Frist um 3 Monate besprochen. Ob die Verlängerung erforderlich ist wird der letzten Februarwoche kurzfristig entschieden.“
Wieso hält das Stadtbauamt im Januar 2021 an dem Schlußabrechnungsdatum zum 28.2.2021 fest, obwohl zB das Drehkreuz noch nicht einmal geliefert ist, geschweige denn eingebaut und abgenommen?
Wieso gibt das Stadtbauamt nicht zu, dass es die Projektsteuerung vollkommen verloren hat?
Wieso wird hier das Märchen von der kurzfristigen Entscheidung in der letzten Februarwoche aufgetischt, obwohl das selbe Stadtbauamt bei anderen Bauvorhaben ausdrücklich darauf hinweist, wie zeitintensiv die Abarbeitung von Schlußrechnungen mit den bauleistenden Firmen ist?
3) Aktuelle Einnahmen und Ausgaben MIP „Die dem Schreiben beigefügte Einnahmendarstellung vom 01.09.2020 mit einer Gesamtsumme von rd. 70.000 Euro / Jahr setzt sich zusammen aus einem ca. 62% Festanteil je Monat (Mieteinnahmen OKMove, Stadtbus etc.) und ca. 38% Witterungsabhängigem Durchschnittsanteil (Photovoltaik, Leihräder, LJLJLJ Parkgebühren). Die Mietverträge mit OK Move bzw. Öffentliche Verkehr wurden zum 01.12.2020 abgeschlossen und weichen nicht von vorgelegten Einnahmendarstellung ab“.
Hier liegt mE eine Desinformation des Finanzausschusses vor. Die Darstellung des Stadtbauamtes vom Januar 2021 weicht ohne jede Erläuterung von der Darstellung des Stadtbauamtes vom 11.9.2020 (Drucksachennummer: 20/365 Aktenzeichen: Erstellungsdatum: 10.09.2020) ab, die dem Planungsausschuß vorgelegt wurde. Dort ist
davon die Rede, dass sich die Einnahmen wie folgt darstellen:
„Aufsummierung 1 bis 5 Einnahmen bei 33% Auslastung: ca. 70.214,60
EUR brutto Aufsummierung 1 bis 5 Einnahmen bei 33% Auslastung: ca. 80.811,96 EUR brutto“
In der aktuellen Aufstellung taucht die Angabe „ca. 80.811,96 EUR brutto“ gar nicht mehr auf. Und es fehlt jeder Hinweis, dass es sich bei der angegebenen „Gesamtsumme von rd. 70.000 Euro / Jahr“ – laut Stadtbauamt und so noch heute im RIS eingestellt – um eine Bruttozahl handelt. Demzufolge ist die Angabe vom Januar 2021 falsch. Denn die Stadt muß jeden Cent Umsatzsteuer („brutto“), den sie in Rechnungen ausweist bzw aufgrund von Vertragsgestaltungen kassiert, an die Finanzkasse abführen. Würde es sich also, wie das Stadtbauamt am 11.9.2020 den Mitgliedern des Planungsausschusses erklärt hat, bei den
70.214,60 EUR um einen Bruttobetrag handeln, fliessen der Stadtkasse
nur 59.003,86 Euro netto zu.
Dazu kommt: In der bereits zitierten Vorlage für den
Planungsausschuß (Drucksachennummer: 20/365 Aktenzeichen:
Erstellungsdatum: 10.09.2020) werden vom Stadtbauamt drei Mieter
benannt: der dritte sollte die BGK sein: „Mieter Kundencenter / Arbeitsplätze BGK 61,67 m² Kundencenter + 13,10 m² Anteil Gemeinfläche Miete pro Monat:
792,64 EUR ohne NK Miete pro Jahr: 9.511,68 EUR ohne NK“ In der Antwort des Stadtbauamtes vom Januar 2021 ist nur noch von zwei Mietern die Rede. Ein Vertragsschluß mit der BGK wird nicht einmal behauptet. Damit fehlen von den im Schreiben vom Januar 2021 weiterhin behaupteten „rd. 70.000 Euro / Jahr“ rund 9.500 Euro. Das sind rund 13,6%. Auf diese unerfreuliche Tatsache wird in dem Schreiben des Stadtbauamtes vom Januar 2021 mit keiner Silbe hingewiesen. Vielmehr werden einfach weiterhin „rd. 70.000 Euro / Jahr“ Einnahmen behauptet.
Anträge:
- Folgekostenberechnung:
In der bereits zitierten Vorlage für den Planungsausschuß (Drucksachennummer: 20/365 Aktenzeichen:
Erstellungsdatum: 10.09.2020) wird vom Stadtbauamt behauptet, „März 2018 Folgekostenberechnung gem. 10 GemHVO im PLUV 15.03.2018 vorgestellt“. Diese Behauptung ist unzutreffend. Laut dem Protokoll der Sitzung des PLUV vom 15.3.2018, wie es im RIS veröffentlicht ist, wurde lediglich behauptet, es gäbe eine Folgekostenberehcnung. Es wurden wohl auch einige dürre Beschreibungen gegeben, auf welcher Basis diese erstellt wurde (Vorlage der Stadtverwaltung Koblenz). Aber eine Folgekostenberechnung gem. 10 GemHVO wurde dem PLUV nicht vorgelegt und ist dem Protokoll nicht beigefügt. Dem Finanzausschuß ist diese Folgekostenberechnung gem. 10 GemHVO unverzüglich in schriftlicher Form vorzulegen. - Mehrkosten Treppe / Rampe
Die durch die Herstellung der zunächst breiten Treppe und deren Teilabriß
entstandenen Mehrkosten sind darzulegen und zu erläutern, wieso die
Rampe nicht von Anfang an und die Treppe demzufolge nicht schmäler
geplant wurde.
- „Eröffnungstermin“
Welche konkreten Förderbedingungen bestehen im Hinblick auf den Eröffnungstermin am 1.12.2020 und welche konkreten Angaben hat die Stadt dem Fördergeber gemacht? - Vertrag BGK
Das Stadtbauamt wird zu einem unverzüglich vorzulegenden Bericht zum zumindest bis heute – gescheiterten Vertragsschluß mit der BGK aufgefordert. - Prototyp
In der bereits zitierten Vorlage für den Planungsausschuß (Drucksachennummer: 20/365 Aktenzeichen: Erstellungsdatum: 10.09.2020) wird vom Stadtbauamt festgestellt: „an dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich bei dem Gebäude um einen Prototyphandelt. Es gibt keine Vergleichsgebäude ähnliche Art und Weise sowie Baujahr. Dies führte zu Planungs-und Ausführungsänderungen, da sich Annahmen aus der Ursprungsplanung auch in Verbindung mit vorgesehenen Einsparpotentialen als nicht zielführend erwiesen haben. Ein Kostenvergleich mit Gebäuden nach BKI war nicht möglich, da es keine Vergleichsbauten gibt“. Das Stadtbauamt wird aufgefordert darzulegen, warum all diese Hinweise weder 2016 noch 2018 dem PLUV und dem Stadtrat gegeben wurden. - Bauzeitverlängerung:
In der bereits zitierten Vorlage für den Planungsausschuß (Drucksachennummer: 20/365 Aktenzeichen:
Erstellungsdatum: 10.09.2020) wird vom Stadtbauamt behauptet, „eine hohe Anzahl von gestellten Nachträgen wurden abgewehrt. Die Firma befindet sich seit Anfang März in Verzug. Eine zweite Verzugsmeldung ist erfolgt, mit Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere für verlängerte Gerüststandzeiten. Inwieweit die Forderungen durchgesetzt werden können ist in Bearbeitung.“ Das Stadtbauamt wird aufgefordert den aktuellen Sachstand darzulegen. - Umsatzsteuer
In der bereits zitierten Vorlage für den Planungsausschuß (Drucksachennummer: 20/365 Aktenzeichen:
Erstellungsdatum: 10.09.2020) wird vom Stadtbauamt festgestellt: „1. Derzeit wird auf Veranlassung der Kämmerei geprüft, ob die Stadt Bad
Kreuznach in diesem Projekt vorsteuerabzugsberechtigt ist. 2. Corona
Pandemie Falls eine generelle Befreiung von der Umsatzsteuer nicht
möglich ist, können infolge Corona Rechnungen, deren Abnahme im Zeitraum der Corona-Verordnung stattfinden, mit reduzierter Mehrwertsteuer abgerechnet werden. Wir versuchen die Abnahmen der Gewerke soweit möglich in diesem Zeitraum anzusiedeln. Das Stadtbauamt wird aufgefordert den aktuellen Sachstand darzulegen. - Witterungsabhängige Einnahmen
Im Schreiben des Stadtbauamtes vom Januar 2021 heißt es: „für die
restlichen 38% der Einnahmen, die sehr stark von der Witterung
beeinflusst werden, ist zwingend ein längerer Berechnungszeitraum von 1 Jahr bzw. 2. Jahre zu berücksichtigen“. Das Stadtbauamt wird
aufgefordert darzulegen, wie die behauptete Witterungsabhängigkeit
konkret begründet wird und wieso diese Behauptung weder 2016 noch
2018 noch im Sommer und Herbst 2020 den Mitgliedern des PLUV bzw des Stadtrates gegeben wurde. - Vergleichsgebäude
In der bereits zitierten Vorlage für den Planungsausschuß (Drucksachennummer: 20/365 Aktenzeichen:
Erstellungsdatum: 10.09.2020) wird vom Stadtbauamt die Verantwortung für eine Vielzahl von problemen wegeschoben mit dem Argument „Prototyp“ (siehe auch vorstehende Ziffer 5). Im Schreiben des Stadtbauamtes vom Januar 2021 heißt es: „Die von uns ermittelte
Auslastung von 33% für die Leihräder bzw. Fahrradparkhausnutzung hat sich an Vergleichsgebäuden orientiert“. Das Stadtbauamt wird
aufgefordert diese Vergleichsgebäude zu benennen.
Mit freundlichen Grüssen
RN
3 Antworten auf „Provinzposse“
Stimmt, ist aber viel zu umfangreich geschrieben – lies kaum einer!
Das hier könnte eine gerichtliche Anklageschrift sein, aber kein Artikel für den von tausenden von Artikeln umworbenen Leser.
Das nächste Mal bitte wesentlich kürzer – hier liegt tatsächlich in der Kürze die Würze!
Grüße,
Lutz Haufe
Vielen Dank für den Hinweis auf die Arbeit der Ehrenamtlichen!
Zum Glück ist der Artikel sehr Umfangreich und zeigt so, was für aufwendige Arbeit einzelne Ausschssmitglieder machen, letztliche zum Wohle der Gemeinde.
Hier ist das Dokument zu finden.
https://bad-kreuznach-stadt.gremien.info/sitzungen_top.php
Wenn man das alles liest, stellt sich mir die Frage, ob man der städtischen Bauverwaltung noch das erforderliche Vertrauen entgegenbringen kann. Insgesamt handelt es sich bei diesem Bauprojekt um in Beton gegossene Ideologie ohne jeden Anspruch auf Wirtschaftlichkeit.