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Anmerkungen zur Allgemeinverfügung des Lkr. Bad Kreuznach Corona-Lockdown

Die Begründung der harten Grundrechtseingriffe auf Freizügigkeit, freie Berufsausübung und vor allem der Würde des Menschen sind nicht nur meiner Meinung nach nicht hinreichend bestimmt und basieren nicht auf belastbaren Annahmen!

Dreh- und Angelpunkt der Begründung dieser Maßnahmen ist dieser unsägliche PCR-Test, der gem. Herstellerangabe keinen Nachweis einer Infektion und somit einer Erkrankung erbringt! Logischer Weise erkrankt nur ein Bruchteil der „positiv“ getesteten Personen tatsächlich an COVID19 und auch nur diese Erkrankten, also Infizierten mit leichten oder schweren Symptomen, können wiederum andere Personen ansteckten. Somit ist dieser alles bestimmende Wert nicht stimmig!

Der Inzidenzwert, also die Anzahl der innerhalb von 7 Tagen positiv Getesteten pro 100.000 Einwohner, sagt dagegen nichts aus, weil die Gesamtzahl der Testungen fehlt! Je mehr getestet wird, umso mehr „positiv“ Getestete erhält man – es fehlt die Referenzzahl. Manche Personen werden mehrfach innerhalb von 7 Tagen getestet, die hohe Anzahl der erwiesenermaßen falsch positiven Testungen sind nicht berücksichtigt und „positiv“ heißt eben nicht automatisch infiziert oder infektiös, also ansteckend.

1.) Von Neuinfektionen in der Begründung und einem zu hohen Wert derer kann somit keine Rede sein!

Des Weiteren basieren diese Grundrechtseingriffe auf der Annahme, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Hierzu sei vermerkt, dass bundesweit 25 Krankenhäuser aus Kostengründen 2020 geschlossen wurden und dies, während die tödlichsten aller Viren toben!?

Eines dieser Krankenhäuser stand in Ingelheim, unweit unserer Kreisgrenze und eine weitere Schließung, nämlich das Krankenhaus in Kirn, konnte mit Leistungsminderungsmaßnahmen verhindert werden. Auch das Binger Krankenhaus stand schon im Überlebenskampf.

Nun kommen zudem noch die für über 2 Millionen Steuergeld ohne Kreistagsbeschluss beschafften 50 Beatmungsgeräte ins Spiel, die bislang original verpackt in einem Lagerraum schlummern und mangels genügend Personalkapazität wohl auch dort unbenutzt verbleiben. Die Corona-freien Sommermonate hätte man nutzen müssen, um den Einsatzes dieser teuren Beatmungsgeräte durch Schaffung von Räumlichkeiten und Weiterbildung des noch nicht qualifizierten Personals zu ermöglichen. Denn nur dadurch hätten diese Beatmungsgeräte einen Sinn gehabt! Irgendwie paßt das alles nicht zusammen.

2.) Wenn es eine Überlastung des Gesundheitssystems gäbe, dann wäre sie durch kontraproduktive Maßnahmen der Verwaltung selbst verschuldet!

Gem. Begründung sind diese Ausgangssperren in der Zeit von 21.00 h bis 05.00 h verhängt worden, um private Treffen und Feiern im Familien- und Freundeskreis zu verhindern und somit Ansteckungen zu vermeiden.

Hier fehlen konkrete Angaben zu bisherigen Kontrollen die belegen, dass in dieser Nachtzeit zum einen solche Treffen bisher vermehrt stattgefunden und zum anderen dort auch Corona-Ansteckungen in dem Maße stattgefunden haben sollen, die solch drastische und seit über 70 Jahren nicht dagewesene Grundrechtseingriffe   rechtfertigen!

3.) Hier sind lediglich Annahmen ohne konkretes Zahlenmaterial die Grundlage für die Ausgangssperren und Geschäftsschließungen!

Abschließend noch meine folgenden Einwände gegen diese Allgemeinverfügung und sonstige Corona-Maßnahmen:

  • Der ganze Landkreis wird undifferenziert in „Zwangshaft“ genommen, obwohl keine detaillierten städtische und dörfliche Unterschiede gemacht werden!
  • 2020 ist keine nennenswerte Übersterblichkeit festgestellt worden!
  • Die ansonsten Tausende von Influenza-Toten (2017 auf 2018 waren es 25.000 Personen) sind 2020 fast gänzlich ausgeblieben?
  • Der Inzidenzschwellenwert von 50 ist beliebig gesetzt und nach Fachmeinung durch keinerlei Maßnahmen in der Winterzeit auch nur annähernd zu erreichen. Realistischer sei ein Wert von 130 bis 140!
  • Auch FFP2-Masken schützen nicht vor Viren (steht auf der Verpackung)
  • Viren kümmert es nicht ob es Tages- oder Nachtzeit ist, sie gibt es immer und überall und das schon seit Tausenden von Jahren.
  • Ein gesunder Mensch kann auf sein funktionierendes Immunsystem vertrauen, sonst wäre die Menschheit schon längst ausgestorben. Deshalb sollte man auf seine Gesundheit achten und sich dieser Angstmacherei nicht hingeben!
  • Geschützt werden müssen ausschließlich Menschen mit Vorerkrankungen und angeschlagenem Immunsystem – dies sind vor allem ältere Menschen! Dieser Personenkreis (über 80 Jahre) stellt auch den Hauptteil der „Corona“-Toten, die oftmals mit und nicht an COVID 19 starben.

Abschließend kann festgestellt werden, dass diese Grundrechtseingriffe durch diese Allgemeinverfügung weder angemessen noch verhältnismäßig sind!

Es grüßt ihr AfD-Direktkandidaten im Wahlkreis 18 (westlicher Landkreis KH)

Lutz Haufe

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