Kategorien
Deutschland Geschichte Wendig

Max Weber

Max Weber zur Kriegsschuld 1914

Mit dem Versailler Diktat und vor allem seinem Artikel 231 zur Kriegschuld Deutschlands begann die große Katastrophe Europas, die das ganze 20. Jahrhundert bis zur Gegenwart beeinflußte. Die schwerwiegenden Folgen wurden schon damals von hellsichtigen Leuten gesehen, und sie versuchten, den unberechtigten Schuldspruch zu Lasten des Reiches durch eine objektive Untersuchung zu verhindern.

So schrieb der angesehene Heidelberger Soziologe Max WEBER, den Karl JASPERS für den »größten Deutschen unseres Zeitalters« hielt,[1] am 20. März 1919 den folgenden Brief an die überregionale Frankfurter Zeitung,[2] nachdem die deutsche Anregung, eine neutrale Kommission für die Kriegsschuldfrage einzusetzen, von den Alliierten abgelehnt worden war:[3]

»Die Erörterung der sogenannten Schuldfrage steht auf einem toten Punkt. Der Standpunkt deutscher Kreise, welche annexionistische Tendenzen stets, auch auf der Höhe unserer Erfolge, abgelehnt haben, wurde in der seinerzeit auch von Ihnen gebrachten Erklärung der >Heidelberger Vereinigung für eine Politik des Rechts< zum Ausdruck gebracht.[4] Diese Kreise wissen sich frei von irgendwelcher Absicht, die wirkliche Verantwortung der deutschen, von ihnen wiederholt scharf kritisierten Politik verkleinern zu wollen, sind aber selbstverständlich überzeugt davon, daß nur eine wirklich unparteiische Prüfung der internationalen Lage und aller Vorgänge vor und bei Ausbruch des Krieges eine geeignete Grundlage für die Beurteilung des deutschen Verhaltens bieten könnte. Auf die öffentliche Anregung, eine internationale neutrale Kommission mit einer systematischen Erhebung unter Heranziehung sämtlicher Archive zu betrauen, ist von den Gegnern nicht reagiert worden. Dabei darf es sein Bewenden nicht haben. Eine Publikation des gesamten deutschen Aktenmaterials wurde seinerzeit in Aussicht gestellt, ist bisher aber noch nicht erfolgt. Wiederholt sind die schweren Bedenken gegen eine einseitige deutsche Publikation betont worden, und sie bestehen unvermindert fort.

Allein die Zusage ist gegeben. Offizielle Weißbücher haben nun in der Öffentlichkeit nicht die nötige überzeugende Kraft: Es besteht die begründete Auffassung, daß Aktenmaterialien allein Aufklärung über die Hergänge nicht schaffen können, daß vielmehr unbedingt eine mit allen Garantien der Sachlichkeit und Vollständigkeit umgebene Vernehmung der beteiligten Persönlichkeiten hinzuzutreten hätte. Diese Persönlichkeiten leben in der Mehrzahl jetzt noch, und es wäre dringend zu wünschen, daß die Aufklärung über die Motive ihres Handelns nicht der Memoiren-Publikation künftiger Jahrzehnte überlassen bleibt, sondern daß sie alle unter Gegenüberstellung untereinander und mit dem Akten­befund jetzt veranlaßt werden, sich erschöpfend, wenn möglich im Kreuz­verhör, vor einer in jeder Hinsicht unbefangenen Instanz zu äußern Eine solche Instanz müßte besonders geschaffen werden Ein gegen wen im­mer gerichtetes Verfahren vor einem künftigen Staatsgerichtshof würde gerade den entscheidenden Dienst nicht leisten. Denn um die Feststel­lung von Schuld im juristischen Sinne handelt es sich nicht, die Erfor­schung politischer Vorgänge aber durch eine deutsche juristische Kör­perschaft würde vor dem Forum der Welt schwerlich die genügende Autorität genießen. Es fragt sich also, ob eine Form gefunden werden kann, die Prüfung der deutschen Akten in Verbindung mit der Einver­nahme aller an den Vorgängen handelnd Beteiligen und, je nach Ermes­sen und Möglichkeit, auch anderer Zeugen einer Instanz zu unterbreiten, welche durch ihre Zusammensetzung jedem unbefangenen Urteil, insbe­sondere aber künftigen, den Leidenschaften der Gegenwart entrückten Geschlechtern jede denkbare Garantie dafür böte, daß wirklich alle für die Beurteilung der deutschen Politik erheblichen Tatsachen so weit auf­geklärt werde, als dies überhaupt möglich ist.

Das Ziel wäre:

  1. umstrittene Tatsachen und Zusammenhänge aufzuklären,
  2. jenes Bild der Weltlage, welches den deutschen Staatsmännern nach ihren Informationen bei ihrer Politik vor Augen stand, erschöpfend fest­zustellen,
  3. ihr Verhalten gegenüber diesem ihnen vorschwebenden Sachver­halt in seinen Motiven aufzuklären
Max WEBER im Jahre 1918. Beim Ausbruch des Ersten Weltkrieges war er Disziplinaroffizier der Lazarettkommission in Heidelberg.

Das Auswärtige Amt wird sich der Pflicht kaum entziehen dürfen, die Öffentlichkeit wissen zu lassen, ob und welche Schritte es zu unterneh­men gedenkt, um diesem Verlangen nach einer objektiven Klarstellung des deutschen Verhaltens zu entsprechen, und so eine Aufklärung her­beizuführen, welche ganz unabhängig davon erfolgen muß, wie sich die Gegner verhalten.«

Diesem Vorschlag wurde bekanntlich von den Siegern 1919 auch nicht stattgegeben. Die Alliierten blieben bei dem Alleinschuldvorwurf und wollten den Kaiser mit seinen Militärs und Politikern vor ein Gericht bringen, was nur an der Weigerung der holländischen Königin scheiterte, WILHELM II. auszuliefern. So nahm denn das Verhängnis seinen Lauf. In den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts bewiesen ausländi­sche Historiker wie der US-Wissenschaftler BARNES überzeugend, daß Deutschland nicht schuldig am Ersten Weltkrieg war.

Rolf Kosiek


[1] Klappentext zu Max WEBER, Gesammelte politische Schriften, Mohr, Tübingen, 1958.

[2] Max WEBER, »Die Untersuchung der Schuldfrage«, in: Frankfurter Zeitung, 22. 3. 1919; auch in: ders., Gesammelte politische Schriften, Mohr, Tübingen 21958, S. 491 f.

[3] WEBER, aaO. (Anm. 1), S. 490.

[4] Marianne WEBER, Max Weber — ein Lebensbild, 1926, S. 659.

[3] Siehe Beitrag Nr. 837, »Der Massenmord von Swinemünde«, Bd. 4, S. 509-513.

Quelle: Der Große Wendig 4, Nr. 734 (Download)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert