Anfrage nach § 19 der GO des Kreistags
Guten Tag Frau Landrätin Dickes,
am 16.10.2021 wurde auf dem in Bad Kreuznach und im Landkreis Bad Kreuznach viel gelesenen Blog tourismusbeitrag-so-nicht im Artikel „Gestern auf dem Baumarkt-Parkplatz fast ein Rekordtag für den Impfbus“, der Leiter der Corona-Stabsstelle des Kreises, Ron Budschat, wie folgt zitiert:
“Impfen ist nach wie vor der beste Schutz gegen eine Infektion, mindestens aber gegen schwerwiegende Verläufe.” Zitat Ende.
Das für die Zulassung von Impfstoffen und biomedizinische Arzneimittel zuständige Bundesinstitut, Paul-Ehrlich-Institut, hat auf seiner Seite die Darstellung der Heilwirkung von COVID-19-Impfstoffen 3-mal abgeändert.
- Am 15. August 2021 hieß es noch: „COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus“.
- Ab den 7. September 2021 hieß es dann: „COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus“.
- Seit dem 27. September heißt es nur noch lapidar: „COVID-19-Impfstoffe sind indiziert zur aktiven Immunisierung zur Vorbeugung der durch das SARS-CoV-2 Virus verursachten Erkrankung.“
Mit anderen Worten, der Zweck der Zulassung ersetzt die Wirkung. Die Impfstoffe, die noch am 15. August 2021 vor “Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus” geschützt haben, die am 7. September 2021 nicht mehr vor Infektion, aber immerhin noch vor einem schweren Verlauf einer Infektion geschützt haben, sind nunmehr nur noch für diesen Schutz zugelassen, werden nur noch zu diesem Schutzzweck eingesetzt, einem Schutzzweck, dem sie offenkundig nicht mehr gerecht werden.
Das ist eine Bankrotterklärung.
In freien Westmedien werden wissenschaftliche Studien, mit Quellenangaben, veröffentlicht, aus denen hervorgeht, dass auch Menschen die eine 3. Impfauffrischung hinter sich haben, auf der Intensivstation behandelt werden und auch „mit oder an“ Corona sterben.
Die Bevölkerung kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Coronavirus, trotz Impf-Kampagnen und Massenimpfung, keinen Unterschied zwischen geimpften und ungeimpften Personen macht.
Für die AfD-Fraktion ergeben sich hieraus Fragen.
Woher nimmt Herr Budschat die Erkenntnis, dass eine Impfung mit einem experimentellen nicht hinreichend getesteten mRNA-Stoff und einer bedingten Marktzulassung vor einer Infektion, zumindest aber vor einem schweren Krankheitsverlauf ausgelöst durch SARS-CoV-2-Virus, schützen soll, wenn selbst die zuständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, ihre Aussage „COVID-19-Impfstoffe schützen vor Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus“, über „COVID-19-Impfstoffe schützen vor einem schweren Verlauf einer Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus“ hin zur Nichtigkeit heruntergebrochen hat?

Ein Unternehmen haftet für sein Produkt.
Der Staat und diverse Verbraucherschutzorganisationen achten auch streng auf die Einhaltung dieses Grundsatzes. Die Kreisverwaltung übt auf die Bevölkerung enormen politischen Druck aus, damit sich Menschen mit einem experimentellen nicht hinreichend getesteten mRNA-Impfstoff, der auch nur über eine bedingte Marktzulassung verfügt, impfen lassen, in der vagen Hoffnung auf vollumfängliche gesellschaftliche Teilhabe und das (persönliche) Ende der grundgesetzwidrigen Einschränkung der auch in Krisenzeiten unveräußerlichen Freiheitsrechte.
Mit Blick auf die jetzt schon erkennbaren COVID-19-Impfstoff-Nebenwirkungen fragt die AfD-Fraktion explizit die Verwaltung und ihre Vorsitzende Frau Dickes – da Sie Werbung und Empfehlungen für ein auf dem Markt entwickelten COVID-19-Impfstoff machen -, übernehmen Sie auch die Verantwortung von COVID-19-Impfstoff-Nebenwirkungen, die mit der Empfehlung einhergeht?
Wir bitten diese wichtigen Fragen bald möglich vollumfänglich zu beantworten und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Thomas Wolff