Polnische Rechtsbrüche um Danzig vor 1933
Im Versailler Diktat war das fast rein deutsche Danzig gegen den erklärten Willen seiner Einwohner zur Freien Stadt erklärt und vom Deutschen Reich abgetrennt worden. Trotz weitgehender Rechte für Warschau in der Stadt versuchte Polen, immer noch mehr Zugeständnisse zu erhalten, und nahm dabei auch die Gefahr einer militärischen Auseinandersetzung auf sich. Schon zur Zeit der Weimarer Republik erwies sich Polen, auch noch nach seinen Angriffskriegen gegen alle seine Nachbarn, als Gefährder des europäischen Friedens.
Als ein Dokument für diese aggressive Haltung Polens liegen die Aufzeichnungen vom 2. März 1933 eines Beamten des deutschen Auswärtigen Amtes vor.[1] Darin heißt es:
»Berlin, den 2. März 1933
Innerhalb der letzten 10 Jahre hat sich Polen folgende besonders schwerwiegende eigenmächtige Eingriffe in die Hoheitsrechte Danzigs zuschulden kommen lassen:
- Nichtzulassung eines Danziger Delegierten zur Berner Eisenbahnkonferenz (Entscheidung des Völkerbundskommissars vom 8. Januar 1924),
- einseitige Regelung der Ausstellung von Pässen für Danziger Staatsangehörige (Entscheidung des Völkerbundskommissars vom 28. Januar 1924),
- Verhinderung der Teilnahme einer Danziger Delegation am Stockholmer Weltpostkongreß (Entscheidung des Völkerbundskommissars vom 10. November 1924),
- eigenmächtige Einrichtung eines polnischen Postdienstes in Danzig (Entscheidung des Völkerbundskommissars vom 2. Februar 1925),
- Entsendung polnischer Marinepatrouillen an Land ohne Genehmigung der Danziger Regierung (Bericht des Völkerbundskommissars vom 15. August 1931),
- eigenmächtige Erlassung des Finanzstrafgesetzes vom 21. April 1932 (vom Völkerbundsrat behandelt in der Sitzung vom 10. Mai 1932),
- Anordnungen zur Verhinderung des von Danzig geübten passiven Veredelungsverkehrs (als >action directe< gekennzeichnet in der Entscheidung des Völkerbundskommissars vom 29. März 1932),
- eigenmächtige Einführung der polnischen Währung bei der polnischen Staatsbahn (Schreiben des Völkerbundskommissars an den Generalsekretär des Völkerbunds vom 4. November 1932).«
Rolf Kosiek
[1] »Aufzeichnungen eines Beamten der Politischen Abteilung des Auswärtigen Amts«, als Dokument Nr. 20 in: Auswärtiges Amt, 1939, Nr. 2, Dokumente zur Vorgeschichte des Krieges; Faksimile-Nachdruck als Geheim. Aus den Archiven der Reichsregierung, Bernhard C. WINTZEK (Hg.), Mut-Verlag, Asendorf 1976, S. 24.
Quelle: Der Große Wendig 4, Nr. 749 (Download)