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COVID Deutschland

Coronapolitik treibt Familie in den Tod

von Björn Höcke

Es ist ein zutiefst erschütternder Fall und es fällt mir schwer, als vierfacher Familienvater die richtigen Worte zu finden.

In Königs Wusterhausen spielte sich ein grausames Familiendrama ab: Ein Familienvater dreier Töchter im Alter von vier, acht und zehn Jahren tötete seine Familie und sich selbst. Die Ermittlungen zu dem Fall dauern noch an, aber der Abschiedsbrief des Familienvaters gibt bereits ein tragisches Bild davon ab, in welcher emotionalen Ausnahmesituation sich die Familie befunden hat. Fest steht aber bereits, daß das Verbrechen nicht im Affekt geschah. Es gibt auch keine Spuren, die auf einen Streit hinweisen: Waren die Eltern so verzweifelt, daß sie sich vielleicht sogar einvernehmlich zu dieser schrecklichen Konsequenz entschieden haben? Wie groß muß die Verzweiflung von Eltern sein, die Ihre Liebsten töten?

Dem Abschiedsbrief entnehmen wir, welche Angst die Eltern beschäftigte: Der Vater gibt zu, daß er ein Impfzertifikat für seine Frau fälschen ließ und ihr Arbeitgeber, die Technische Hochschule Wildau, habe dies erfahren. Das Paar befürchtete eine Verhaftung und den Verlust ihrer Kinder.

Ich möchte an dieser Stelle nicht als Außenstehender bewerten, ob diese Angst berechtigt war. Aber als Politiker bin ich alarmiert: Diese Tragödie zeigt, wie zugespitzt die Lage ist. Bürger fühlen sich so sehr durch den Staat bedroht, daß sie zum Äußersten getrieben werden. Die Gewaltenteilung hat in der Coronakrise offenbar versagt, denn die Grundrechte sollen die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen — und die Justiz hat diesen Schutz gewährleisten.

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts und vor allem die enge politische und persönliche Verquickung des Vorsitzenden Stephan Harbarth mit der ehemaligen Bundeskanzlerin Merkel, über deren Politik er zu richten hatte, lassen Zweifel an der Neutralität aufkommen: Schützt das oberste Verfassungsorgan tatsächlich noch die Bürger vor der Regierung — oder verhält es sich bereits umgekehrt, und das Bundesverfassungsgericht schützt die Regierung vor der Kritik der Bürger?

War die Angst vor dem Entzug der Kinder wirklich so absurd?

Im August letzten Jahres sorgten in Nordrhein-Westfalen Schreiben der örtlichen Jugendämter für Aufregung bei vielen Eltern, die im Falle von Quarantäneverstößen eine Verbringung der Kinder in »geschlossene Einrichtungen« androhten. Zwar ruderte das Gesundheitsministerium schnell zurück, aber die Drohung steht im Raum und das Vertrauen in die Behörden ist zerstört. [1]

Die »Inobhutnahme« von Kindern als Repressionsmittel des Staates gegen politische Abweichler war in der DDR eine bittere Realität. [2] Auch heute beschäftigt das Thema besorgte Eltern. Im Internet gibt es Berichte von Betroffenen, die Fälle von politisch motiviertem Kindesentzug scheinen sich zu häufen. Neue Nahrung bekommt die Sorge durch den rot-grünen Vorstoß bei der Festschreibung sogenannter »Kinderrechte« im Grundgesetz: Was so schön klingt, ist nicht nur verfassungsrechtlich überflüssig, denn auch für Kinder werden nach der Verfassung die Grundrechte garantiert. Doch mit diesem Instrument wird der Staat in die Lage versetzt, ein vermeintliche »Kindeswohl« und die Art, wie ein Kind sich zu »entwickeln« hat, zu interpretieren und gegen die Eltern durchzusetzen. Es ist leider angesichts der aktuellen Debatte naheliegend, daß der Staat auch die Impfentscheidung als »Kindeswohl« auslegen könnte.

Der Grundsatz für Ärzte in der hippokratischen Tradition lautet: »primum non nocere, secundum cavere, tertium sanare« (deutsch: »erstens nicht schaden, zweitens vorsichtig sein, drittens heilen«). Diesen sollte auch die Politik beherzigen: An aller erster Stelle geht es bei der Regierungsverantwortung darum, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. Dabei muß darauf geachtet werden, daß die Maßnahmen am Ende nicht mehr Schaden anrichten, als sie Nutzen bringen.

Wurde im Frühjahr des letzten Jahres noch ausgiebig über die möglichen psychischen Folgen des sogenannten »Lockdown« gesprochen, so ist es in den deutschen Medien seltsam still um das Thema geworden. Vor allem zu den schlimmsten Auswirkungen, dem Suizid, gibt es kaum verläßliche Angaben, versuchte Selbstmorde werden in Deutschland gar nicht erfaßt. Was wir jedoch wissen ist, daß psychiatrische und psychosomatische Kliniken weitaus stärker ausgelastet sind als in den Vorjahren und selbst auf die Gefahren von Isolation und Angst vor dem Virus hinweisen. [3] Bereits im Frühjahr 2021 forderte die Vorsitzende der Psychotherapeutenkammer Bremens, Amelie Thobaben, eine Erhöhung der Kapazitäten zur Betreuung der durch die Corona-Krise psychisch Erkrankten. [4]

  • Die Corona-Politik treibt Menschen in die Verzweiflung.
  • Die Corona-Politik macht krank.
  • Es ist höchste Zeit, alle Maßnahmen noch einmal gewissenhaft zu überprüfen und die Grundrechte wieder herzustellen.

Für die Politik muß der Grundsatz gelten: Im Zweifel für die Freiheit!

P. S.: Alle Thüringer Wahlberechtigten haben noch bis zum 12. Dezember Gelegenheit, sich für eine Volksabstimmung zu diesen Corona-Maßnahmen zu beteiligen.
Nutzen Sie die Chance! https://volksabstimmung-thueringen.de/https://volksabstimmung-thueringen.de/

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[1] https://www.ruhrnachrichten.de/regionales/kindesentzug-bei-quarantaene-verstoessen-nrw-gesundheitsminister-widerspricht-gesundheitsaemtern-w1549903-2000080537/

[2] https://www.deutschlandfunkkultur.de/zwangsadoptionen-in-der-ddr-die-gestohlenen-kinder-100.html

[3] https://www.oberbergkliniken.de/artikel/depressionen-durch-corona

[4] https://www.pk-hb.de/nachrichten/8841326.html

Quelle: https://t.me/BjoernHoeckeAfD/625

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