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Rechnen schwach

Das Niveau der Inhalte der Qualitätsmedien ist inzwischen beängstigend niedrig. Was soll man diesen Leuten noch glauben. Hier ein unterirdisches Beispiel aus Bad Kreuznach.

Frau Jäckel, Christine Jäckel schreibt für die Postille „Rheinzeitung“ und das Schmierblatt „Öffentlichen Anzeiger“, beides regionalbekannte Parteiorgane der verfassungsfeindlichen SPD. Und so wird Frau Jäckel auf der Netzseite der „Rheinzeitung“ vorgestellt:

Quelle

Wir möchten ihr ja nicht zu nahe treten, aber sie sieht nicht wie eine typische FFF-Hopserin aus. Trotzdem entsprechen ihre Rechenkünste denen eines dreijährigen Affens.

Diesen Artikel hier hat sie in kürzlich im Internet veröffentlicht:

Wir sprechen hier nicht über die Schlagzeile, die bereits FAKE news enthält.

Wir sprechen ferner nicht über die FAKE-News im Text, wie

  • „Ermässigung der Geldstrafe“ (das Verfahren wurde eingestellt) und
  • „Aussergerichtliche Einigung“ (siehe vor),

oder den unverschämten Versuch des Regimes, einen Freiheitskämpfer zu bestrafen, sondern analysieren hier nur die Rechenkünste der Christine Jäckel. Weiters schreibt sie im selben Artikel nämlich:

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Bad Kreuznach den 60-
Jährigen wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte zu einer
Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt.

Quelle

100 x 60 = 6000

Wer freitags nicht gefehlt hat weiß, daß wir hier über 100 x 60 EUR = 6000 EUR sprechen. Und 6000 EUR weniger 500 EUR sind 5500 EUR.

Keine Ermässigung um 100 EUR sondern 5500 EUR. Hinzu kommt, daß kein Urteil gefällt wurde und mithin keine Strafe ausgesprochen wurde.

Wie kann man nur so viele Fehler in einem kleinen Absatz machen.

Ermässigung um 5500 EUR

Irgendwer muss jemand Frau Jäckel darauf aufmerksam gemacht haben, denn der Artikel wurde zwischenzeitlich abgeändert:

Aber Fräulein Jäckel kann nicht zugeben, dass sich das Berufungsverfahren für das erstinstanzliche Justizopfer voll gelohnt hat! Offenbar hat dieses die falsche politische Meinung. Wenn sie auch nur einen Funken Anstand im Leibe hätte, hätte sie geschrieben:

Eine Ermäßigung des zu zahlenden Betrags um 5500 Euro und die Einstellung des Verfahrens, das ist die Bilanz einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Bad Kreuznach gegen einen 60-Jährigen aus Bretzenheim. Er hatte bei einer widerrechtlichen Personenkontrolle auf dem Kornmarkt am 5. Dezember 2020 einen Ordnungsbeamten angehustet.

Feige Korrektur

Dazu fehlt ihr offenbar die Größe.

Auch vermeidet sie zu erwähnen, dass die Einstellung des Verfahrens eine genaue Analyse des Fehlurteils des Amtsgerichts erfordert und die Schergen des Ordnungsamts vor dem Gericht vermutlich mehrfach falsche Aussagen gemacht haben. Aber dazu wird es einen weiteren Artikel geben.

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