Gute Nachrichten für Besitzer eines Bundespersonalausweises (PA)! Bisher galten Perso-Besitzer als juristische Personen. Nur wer keinen PA hatte oder seinen PA bei der Gemeindeverwaltung zurückgab, war eine natürliche Person. Mit dem neuen Ausweis, der einen RFID-Chip enthält, ist man jedoch auch als Ausweisinhaber wieder zur natürlichen Person mutiert.
Was steckt dahinter? Oder: Warum ist das so?
Zunächst einmal ist eine natürliche Person dadurch definiert, daß sie einen Vornamen und einen Familiennamen hat. Eine juristische Person hat einen Namen.
Also: natürliche Person: Familienname, juristische Person Name.
Diese Tatsache läßt sich recht einfach in der Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PAuswV) nachschlagen. Dort steht in §28 folgendes zu lesen:
§ 28 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter
(1) Der Antrag auf Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes oder der Antrag auf Erteilung einer Vor-Ort-Berechtigung nach § 21a des Personalausweisgesetzes muss folgende Angaben enthalten:
1. Angaben, die zur Feststellung der Identität von juristischen und natürlichen Personen notwendig sind,
a) bei natürlichen Personen insbesondere der Familienname, die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung,
b) bei juristischen Personen insbesondere der Name, die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizufügen;
Quelle
Auf dem Personalausweis ist für den Inhaber nur ein Name, kein Familienname angegeben.

Das ist der Beweis dafür, daß der Eigentümer eines Personalausweises von der BRD (GmbH) als juristische Person behandelt wird.
Aber das ist nun Vergangenheit
Mit dem neuen Bundespersonalausweis ist man wieder natürliche Person und beseelter Mensch, die staatliche Willkür ist an ein Ende gekommen.
Aber warum ist das so?
Recht einfach: In dem neuen Perso ist ein RFID-Chip eingebaut, mit dessen Hilfe zum Beispiel ein Mobiltelefon mit eingeschalteter RFC-Funktion den betreffenden Ausweis identifizieren kann. Ein geeignetes Programm kann dann die zugehörigen, im Netz gespeicherten Daten abrufen und anzeigen. Dann erscheint Folgendes:

Auch Personalausweisträger haben nun einen Familiennamen und sind wieder natürliche Personen.
Jetzt ist es wieder so: Jeder Mensch gilt als „natürliche Person“ und ist Träger von Rechten und Pflichten („Rechtssubjekt“). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt (z.B. ein Verein, eine GmbH etc.). Sowohl Perso-Besitzer, als auch Perso-Leugner.
Das ist schade, denn strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann man nur als natürliche Person.
Strafrecht
Bisher konnte man sich davor schützen, strafrechtlich verfolgt zu werden, indem man einen Personalausweis beantragt hat. Diese Gesetzeslücke ist nun geschlossen.
Staatsangehörigkeitsausweis
Wer einen Staatsangehörigkeitsausweis (gelben Ausweis, Schein) hat, gehört zum System. Der Ausweis wird vom Bundesverwaltungsamt BVA ausgestellt.
Der Staatsangehörigkeitsausweis der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Mit einem solchen Ausweis ist die Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen, sofern diese nicht durch anderweitige Dokumente mit gleicher Rechtskraft (z. B. Geburtsurkunde, Personenstandsregister) nachgewiesen werden kann. Rechtsgrundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Er weist ausdrücklich keinen beseelten Menschen aus, sondern lediglich die deutsche Staatsangehörigkeit.