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AfD Deutschland Energie Kreistag Bad Kreuznach

Regress

Der Bürgendenmeisternde oder auch Bürger:*X_Innenmeister_*X_Innen der Verbandsgemeinde Rüdesheim möchte gerne die Landschaft verschandeln, weil er den Hals nicht voll bekommt. Das Propagandamärchen, daß man die Gegend mit noch mehr nicht grundlastfähigen Windkraftwerken (Reichskrafttürmen) zustellen muß, weil die bisher gebauten Anlagen die Grundlast nicht liefern können, glaubt keiner mehr, wenn er selbst nachdenkt.

Wir dürfen nicht wegsehen

Daher dieser Antrag. Wir sind der Stachel im Fleische der woken Altparteienlandschaft.

Der linksgrünen Parteienlandschaft, die das Land zugrunde richten.

Stellen sie sich vor, sie machen einen Ausflug auf den Lemberg und kucken auf einen der schönsten Landschaften Deutschlands. Und was sehen sie?

Windräder, soweit das Auge reicht. 200 Meter hoch!

Mit folgender Begründung wurde unser folgender Antrag abgelehnt, um in die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung aufgenommen zu werden.

Kommunale Gebietskörperschaften haben die Errichtung einer kommunalen Anstalt gemäß § 14a Abs. 3 KomZG der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Die vorliegend zuständige Aufsichtsbehörde Kreisverwaltung nimmt die Aufgaben der Errichtungsbehörde und der Aufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 4 KomZG als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung (vgl. § 55 LKO) wahr. Damit mangelt es dem Kreistag bezüglich der gestellten Anträge an der erforderlichen Befassungs- und Beschlusskompetenz.

Aufgrund fehlender Verbands- und Organkompetenz steht der Fraktion der Parteilosen kein Anspruch auf Aufnahme eines entsprechenden Tagesordnungspunktes gemäß § 27 Abs. 5 Satz 4 LKO auf die Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung zu.

Schaun wir mal! (Kaiser Franz)

Fraktion der Parteilosen

                                                  Waldböckelheim, 01.12.2022

An die Landrätin des Kreises Bad Kreuznach

Frau Bettina Dickes

Salinenstraße 47

55543 Bad Kreuznach

Antrag zwecks Debatte über mögliche Regress Forderungen;

hier: Windpark VGV Rüdesheim

Die durch Windräder erzeugte Energie trägt mit 3 – 9 % im Jahr zur Primärenergie bei! An dieser Stelle sei nur an die langen Zeiträume einer Dunkelflaute erinnert – wie sie aktuell im Landkreis herrscht.

Rheinland-Pfalz zählt, gem. Studien und auf den Seiten der Betreiber veröffentlichten Daten, nicht zu einem windreichen Gebiet, da im Jahresdurchschnitt nur ca. 3 Monate ausreichend starke Winde vorherrschen, um elektrischen Strom zuverlässig mittels Winds zu generieren!

Jedes Windrad verbraucht selbst über 50 % seiner erzeugten Energie für den laufenden Betrieb; bis zu 100 Tonnen schwere Flügel müssen mittels zugeführten elektrischen Stroms erst einmal optimal eingestellt werden; diese schweren Flügel müssen mitsamt der Gondel, an denen sie montiert sind, in den Wind gedreht werden, da die Energiedichte des Windes dazu viel zu schwach ist (ein Windrad ist kein Wetterhahn, der sich selbst in den Wind dreht) Hinzu kommt die Energie für Herstellung, Transport, Inbetriebnahme und Wartung mit tonnenschweren und teuren Ersatzteilen sowie der nicht in Gänze geregelte Rückbau und die Entsorgung! Wie und wohin mit den Flügeln, die aus hochkomplexen Werksverbundstoffen bestehen (ein Großteil der heutigen Rotorblätter besteht aus nicht verrottbaren glasfaserverstärkten Kunststoffen und sind als Sonderabfall deklariert) Das Konzept zum Rückbau und zur Entsorgung ist von der Betreiberfirma und dem verantwortlichen Mitgesellschafter dem Kreistag und somit letztendlich den Bürgern vollumfänglich vorzulegen. Der Bürger hat ein Recht zu erfahren, was mit den Anlagen nach deren Betriebsdauer geschieht! Nimmt man all diese Faktoren zusammen, ist selbst für den Laien erkennbar, dass sich für die in unseren Landkreis in die Landschaft gepflanzten Windräder keine energetische Amortisation ergibt. Ein Windrad in unserer Region wird im Laufe seines natürlichen Betriebszyklus kaum über den Eigenbedarf, Betrieb und Entsorgung hinaus elektrischen Strom generieren können, geschweige unsere schöne Landschaft aufwerten!  

Hinzu kommen hunderte von Litern Altöl, die für die Getriebe weniger Rotoren anfallen und jedes Jahr entsorgt werden müssen!

Zudem ist SF6, das umweltschädlichste Gas überhaupt, in den Schaltanlagen der Windräder und großen Fotovoltaikanlagen zur Verhinderung von Überspannungen verbaut!

Aus den lokalen Zeitungen ist zu erfahren, dass die Verbandsgemeinde Rüdesheim eine Gesellschaft zwecks Finanzierung, Bau- und Unterhaltung von Windparks zu gründen beabsichtigt. Eine 49 %ige Beteiligung wird angestrebt. Da die VG Rüdesheim im Falle eines Reinfalles zum Sanierungsfall wird und somit den Steuerzahlern auf der Tasche liegt, stellen wir hiermit den

 Antrag,

dass die VG Rüdesheim, da sie mit Steuermitteln in der Haftung steht, vollumfänglich eine energetische Bilanz von der Herstellung bis zur Entsorgung vorzulegen hat.

Auf die finanziellen Risiken gehen wir weiter unten ein.

Es sei darauf hingewiesen, dass unser Landkreis schon eine Wasserstoff-Musterregion werden soll. Um aber Wasserstoff herzustellen, wird eine riesige Menge an elektrischen Strom benötigt. Wo soll dieser denn herkommen? Windräder und Solarenergieanlagen können dies nicht im Ansatz leisten, da sie naturbedingt nicht in der Lage sind, bedarfsgerecht und ausreichend elektrischen Strom zu generieren.

Die Energiesicherheit in Deutschland regelt das Energiewirtschaftsgesetz. Dort insbesondere die §§ 1, 1a und 2! Hierbei wird vor allem Stromsicherheit gefordert, die bei erneuerbaren Energien (volatile Erzeugung = Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen und aus solarer Strahlungsenergie) durch Stromspeicher erreicht werden soll. Weiterhin soll ein europaweites marktwirtschaftliches Modell eingerichtet werden.

In den letzten Jahren stand bedingt durch eine kopflose Energiepolitik unsere Versorgung mit Elektrizität des Öfteren auf der Kippe. Es drohten flächendeckende Stromausfälle. Die Zahl der zwingend notwendigen Eingriffe zwecks Stabilisierung des Stromnetzes haben besorgniserregende Größenordnungen angenommen. Was früher die Ausnahme darstellte, ist heute leider zum täglichen Regelfall geworden.

Der volatile Zappelstrom trägt deshalb nicht zur Energiesicherheit in Deutschland bei. Mittlerweile gilt Deutschland wegen der unsicheren, weil zufälligen volatilen Stromgewinnung als Risikofaktor in Europa in Sachen Stromsicherheit!

Deshalb lautet die entscheidende Frage, nicht ob, sondern wann im Landkreis Bad Kreuznach die Versorgung mit Elektrizität für einen längeren Zeitraum ausfällt! Indiz hierfür ist die Kreisverwaltung selbst, die mit Steuergeldern nun mit dem Kauf von Stromgeneratoren für einen vorhergesagten Blackout vorsorgt.

Wie stellt die Kreisverwaltung sicher, daß eine grundsätzliche Stromversorgung, geregelt nach §1 des Energiewirtschaftsgesetz, für den Kreis Bad Kreuznach sichergestellt ist?

Welche Unternehmen und öffentliche Institutionen und Behörden müssen im Falle eines flächendeckenden Stromausfalles alle mit Elektrizität notversorgt werden, um die Grundbedürfnisse der Bürger sicherzustellen?

Ist im Falle einer längeren Unterbrechung mit Elektrizität eine Notverordnung vorgesehen?

Wie vereint sich der in der VGV Rüdesheim mit bis zu 300 m hohen Windrädern geplante „größte Windpark Deutschlands“ mit unserem Bemühen, die regionalen naturnahen Unternehmen mit dem angestrebten einträglichen Tourismus in Einklang zu bringen?

Wie werden die Infraschall anfälligen Bürger und die Tierwelt, die in der Nähe dieser Windräder leben, geschützt?

Wie wird der marktwirtschaftliche Verlust der Immobilien und die schwindende Attraktivität des Zuzugs im Einflußbereich dieser Windräder bewertet?

Wie werden die vielen Vögel, die durch die sich drehenden Rotorblätter getötet werden, geschützt?

Wie wirkt sich der autobahnähnlich verdichtete Wald- und Wiesenboden, der für den Bau und die Wartung jedes Windrades notwendigerweise planiert wird, auf das wasserwirtschaftliche und mikrobiologische Umfeld aus?

Wann werden sich die investierten 500 Millionen Euro Steuergeld amortisieren?

Wie wird der kalkulierte Stromabnahmepreis bei europaweiter Ausschreibung und Bezug bei weitaus günstigeren Stromanbietern (Offshore-Windparks in Norwegen und Schweden) garantiert oder wird er aus Steuergeldern subventioniert?

Können Regress Forderungen bei mangelhafter Risikobewertung und dadurch resultierenden Ertragsausfällen oder -minderungen bei der Firma Salm-Salm und Partner mit Sitz in Wallhausen als 51 %-iger Anteilsinhaber des als AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts) eingetragenen Gemeinschaftsunternehmens, der allein schon als Verwalter von hierbei genutzten land- und forstwirtschaftlichen Betrieben am Gewinn beteiligt ist, geltend gemacht werden?

Aktuell erlebt Deutschland gerade den totalen Zusammenbruch der politischen Lebenslüge „Energiewende“! Die Schlüsselindustrie verlässt fluchtartig das unternehmerische Risikogebiet Deutschland. Der Mittelstand stirbt lautlos. Die Bürger sind ratlos und verzweifelt angesichts ihrer aktuellen und zukünftigen zu erwarteten Energierechnungen.  

Nach dem “Erneuerbare-Energie-Gesetze” werden zu erwartende Gewinne für die Gesellschafter bei der Kreditaufnahme gleich mit aufgenommen, unabhängig davon, ob der Wind weht und dementsprechend die Windernte ausfällt. Das ist in etwa so, als wenn ein Müller eine Windmühle baut, einen Kredit aufnimmt und mit dem Kredit gleich die Gewinne mit aufnimmt, unabhängig davon, ob Getreide, das zu Mehl verarbeitet werden soll, geliefert wird oder nicht.

Angesichts dieser Tatsachen stellen wir hiermit den weiteren

Antrag,

die Kreisverwaltung möge zügig und zeitnah anfallende Haftungsfragen im Falle eines wirtschaftlichen Zusammenbruchs dieser AöR prüfen und dem Kreistag hierüber Bericht erstatten. 

Um Ressourcen zu schonen und warum-auch-immer den CO2-Pflanzennahrungs-Fußabdruck nachhaltig zu reduzieren, sind Windräder in unserem Landkreis nicht geeignet.


Mit freundlichen Grüßen

Lutz Haufe

Fraktionsvorsitzender

3 Antworten auf „Regress“

Hallo Herr Haufe,

mit diesem Antrag hat Ihre Fraktion den Finger in die offene Wunde „Energiewende“ gelegt:

Nach der Wende war der Unrechtsstaat „DDR“ endlich Geschichte.

Mit der „Verkehrswende“ stirbt die Automobilnation BRD (Okay, etwas übertrieben, die BRD stirbt nicht, die BRD wird auf das Niveau eines Entwicklungsland parlamentarisch korrekt herunterregiert).

Nach der „Energiewende“ wird elektrischer Strom im Grünen Reich, exBRD, Mangelware sein – wie der Kinderbuchautor öffentlich frohlockte: „Sie werden Ihre Wäsche nur noch waschen (können), wenn der Wind weht. Das kostet Sie nur etwas Waschmittel und Wasser.“

Diese wirren Geister stellen im politisch-medialen Komplex die absolute Mehrheit. Die Politik dieser Wirrköpfe wird Deutschland als Industrienation final vernichten.
Jeder Bürger im Land sieht und spürt das.
Preisfrage: Warum tun die Vertreter der Täterparteien es trotzdem?

Kein politischer Entscheidungsträger zahlt einen Preis für seine getroffenen Entscheidungen, dies bürgen die Täter den wenigen letzten Nettosteuerzahler aufs Auge.

Persönlich hoffe ich, daß die politischen Entscheidungsträger in sehr naher Zukunft, einen Preis für ihre wider besseren Wissens getroffenen Entscheidungen werden bezahlen dürfen.

Liebe Fraktion der Parteilosen, bleibt am Ball! Es tut schonst keine Fraktion im Kreistag.

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