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Versammlungsgesetz

Unser aller Bundeszentrale für politische Bildung schreibt:

„Ein Treffen heißt dann Versammlung, wenn die Menschen zusammen ihre Meinung äußern wollen. Oder wenn sich die Menschen gemeinsam eine Meinung bilden wollen.

… und zitiert dann das Grundgesetz:

Weiter behaupten sie dort:

Demonstrationen sind in einer Demokratie wichtig.

Alle Menschen dürfen ihre Meinung sagen. Es gibt verschiedene Meinungen im Volk.
Manche Meinungen werden von der Mehrheit der Menschen vertreten.
Andere Meinungen werden nur von einer Minderheit vertreten.

Um dieses ach so wichtige Grundrecht zu schützen, steht unter anderem die Störung unter Strafe:

§ 21 Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§21 Versammlungsgesetz

Wie wir bereits geschrieben haben, fand am vergangenen Samstag, den 22. Juli 2023 in Bad Kreuznach auf dem Kornmarkt eine Versammlung der AfD statt. Sie sollte um 14:30 h beginnen. Genau zu diesem Zeitpunkt schaltete jemand das Geläut der ev. Pauluskirche ein und verhinderte durch diese grobe Störung ca. 15 Minuten lang die Durchführung der Versammlung.

Die Hanseln vom Ordnungsamt blieben untätig.

Das Ordnungsamt war dort, blieb aber untätig. Die Aufforderung, die Straftat zu verhindern, wurde mit dummen Sprüchen beantwortet.

Offenbar ist das Regime nicht willens, Recht und Ordnung durchzusetzen, wenn die falschen Meinungen geäußert werden. Daher dokumentieren wir hier Tat und Täter, um dereinst für Recht sorgen zu können!

Einst kommt der Tag der Rache!

Auf der Netzseite der Paulusgemeinde sind eine Reihe von Pfarrern genannt. Welche davon für die Straftat verantwortlich sind, ist noch zu ermitteln:

Muß er brummen, wenn es soweit ist?
… oder sie?
Bei den Göttern!
Welchen Beruf hat der Photograph?

Oder handelte der verantwortliche Küster eigenmächtig?

Quelle

Eine Antwort auf „Versammlungsgesetz“

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